Privates Feuerwerk im Garten - Vor- und Nachteile
Spezielle Auflagen erfüllen
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Privates Feuerwerk im heimischen Garten - was ist erlaubt und was nicht?
Das Zünden eines privaten Feuerwerks gehört gerade zum Jahresende zum guten Ton und wird von Millionen Menschen um Schlag Mitternacht an Silvester vollzogen. Für den Start ins neue Jahr gibt es keine speziellen Auflagen, was das Zünden von einem privaten Feuerwerk angeht, anders sieht das jedoch während des restlichen Jahres aus. Ob ein privates Feuerwerk im heimischen Garten erlaubt ist und was Sie dabei unbedingt beachten müssen, erfahren Sie nachfolgend.
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Ein Feuerwerk als Höhepunkt einer jeden Feier
Das ganze Jahr über hinweg bieten sich die unterschiedlichsten Anlässe für ein privates Feuerwerk im eigenen Garten. Unabhängig ob nun ein Firmen-Jubiläum, eine Hochzeit oder ein runder Geburtstag, das Lichterspektakel stellt immer einen unvergleichlichen Höhepunkt eines Festes dar.
Allerdings darf anders wie zu Silvester, die Pyrotechnik nach individuellem Belieben zu Hause eingesetzt werden. In den meisten Städten und Gemeinden von Deutschland muss nämlich ein Antrag gestellt werden, um so an eine entsprechende Genehmigung für das Abzünden des Feuerwerks zu kommen.
Es werden Bußgelder verhängt
Wenn Sie vorhaben, auf Ihrem Grund und Boden Pyrotechnik abzubrennen, und Sie kümmern sich nicht um die vorgesehene Genehmigung, dann kann es für Sie, unter Umständen sehr teuer werden im Nachhinein. Wer sich nämlich nicht an die rechtlich festgelegten Vorschriften hält und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, welches je nach Region in die Tausende gehen kann. Bekommt das zuständige Ordnungsamt Hinweise von Ihren Nachbarn oder weiteren Anwohnern, werden diese den Initiator des Feuerwerks auf jeden Fall versuchen zu ermitteln.
Für einen erfolgreichen Antrag
Damit Sie sich nicht einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, sollten Sie gemäß der zuständigen Auflagen der Behörden einen entsprechenden Antrag stellen. Hier gilt dann die Beachtung und Einhaltung einiger wichtiger Punkte, damit Sie auch in den Besitz der nötigen Genehmigung kommen. Ämter können ein Feuerwerk im eigenen Garten z.B. dann genehmigen, wenn es um:
- ein Firmen-Jubiläum
- eine Hochzeit
- einen runden Geburtstag ab dem 50. Lebensjahr
- einen Polterabend, geht.
Des Weiteren müssen Sie den genauen Ort des Feuerwerks angeben und auch den Anlass, sowie die geplante Uhrzeit. Bedenken Sie, dass es eine Nachtruhe gibt, welche gesetzlich geschützt ist und das Sie diese auch in jedem Falle einhalten müssen.
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Planen Sie das Abbrennen der Feuerwerkskörper in den Sommermonaten von Mai bis Juli, dann muss sämtliche Pyrotechnik bis 22.30 Uhr gezündet worden sein. In allen anderen Monaten liegt die längstmögliche Uhrzeit bei 22 Uhr. Zudem ist das Abfeuern in empfindlichen Bereichen wie Altenheimen und Krankenhäusern nicht gerne gesehen.
25.12.2018 20:31 Uhr