Bäume fällen - Bitte immer nur im Winter !

Außerhalb der Wachstumsperiode

Kategorien: Bäume Garten

Bäume fällen: Schonzeit von März bis September
In Deutschland dürfen Bäume nur in einer bestimmten Zeit gefällt werden. Der beste Zeitraum, um Bäume zu fällen, liegt im Winter, also außerhalb der Wachstumsperiode. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Fällungen von März bis September um nistende Vögel zu schützen. Für den eigenen Garten gilt die kommunale Baumschutzsatzung.
Bäume fällen - Bitte immer nur im Winter - geschnittner Baum© Игорь Шуляк / Fotolia

Vorschriften zum Fällen von Bäumen
Bäume sollten möglichst im Winter gefällt werden. Außerhalb der Wachstumsperiode tragen Laubbäume keine Blätter mehr. Auch ist das Holz trockener und kann schneller als Brennholz Verwendungen finden. Vom 1. März an bis zum 30. September (Hamburg und Brandenburg 15. März bis 30. September) ist das Fällen in der Regel sogar gesetzlich verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt damit nistende Vögel. Die Naturschutzvorschriften sind auf drei Ebenen geregelt. Wann ein Baum gefällt darf, steht im Naturschutzgesetz.

Im § 39 BNatSchG können Sie nachlesen, dass es verboten ist, Bäume zu fällen, die außerhalb des Waldes, auf Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen. Zudem dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze vom 1. bzw. 15. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten bzw. auf den Stock gesetzt werden. Begründet ist diese Vorschrift mit dem Artenschutz, der Vögel während der Brut schützt. Begründete Ausnahmen sind innerhalb der Schonzeit möglich.

Das können Baumaßnahmen, behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen wegen Krankheit der Gehölze sein oder eine Gefährdung der Verkehrssicherheit. Das Bundesnaturschutzgesetz ermächtigt jedes Bundesland, eigene Naturschutzgesetze zu verfassen. Länderspezifische Ergänzungen können dabei Rücksicht auf regionale Gegebenheiten nehmen. So können etwa bestimmte Baumarten unter besonderen Schutz gestellt werden.

Neben regionalen Gesetzgebungen gibt es des Weiteren lokale Vorschriften. Es greift die kommunale Baumschutzsatzung. Hier können weitere Baumarten oder Bäume mit einem bestimmten Stammumfang unter Schutz gestellt werden. Auch kann festgelegt werden, dass eine Baumfällung vorab behördlich genehmigt werden muss. Es ist den kommunalen Naturschutzämtern möglich, bei Nichtbeachtung der Gesetze Bußgelder zu verhängen.

Baumfällarbeiten im eigenen Garten
Kleingärtner und Grundstücksbesitzer müssen die kommunale Baumschutzsatzung beachten. Es kann Gründe geben, die das Fällen eines Baumes im Garten verbieten. Obstbäume sind von den Vorschriften ausgenommen. Außerhalb der Fällsaison im Winter benötigen Sie meist eine behördliche Genehmigung!
Bäume fällen - Bitte immer nur im Winter - Arbeit mit der Motorsäge© Astrid Gast / Fotolia

Wenn Bäume wegen privater Baumaßnahmen zu fällen sind, wird dies meist genehmigt. Sie erhalten als Bauherr dann die Auflage Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Das kann auf dem eigenen Grundstück geschehen oder auf einem Standort den das örtliche Umweltamt zuweist.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Diese Artikel in der Kategorie Garten könnten Sie auch interessieren

Werbung


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu Bäume fällen - Bitte immer nur im Winter !

Es sind noch keine Kommentare zu
"Bäume fällen - Bitte immer nur im Winter !"
vorhanden.